Eine Versorgungsordnung ist eine schriftliche Regelung mit dem Unternehmen. Durch diese werden die Voraussetzungen und die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen festlegt. Somit schaffen Sie Rechtssicherheit und Transparenz.
Was ist eine Versorgungsordnung?
Eine Versorgungsordnung ist eine arbeitsrechtliche Regelung, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung im Unternehmen aufzeigt. Dies kann zum einen für die allein vom Arbeitgeber finanzierte Form der Altersversorgung sein oder die Entgeltumwandlung betreffen, bei der sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber an der Finanzierung beteiligen können.
Oft ist der generelle Anspruch auf betriebliche Altersversorgung in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt. Allerdings sind hier die Formulierungen teilweise zu allgemein gehalten und es ergeben sich Umsetzungs- und Gestaltungsspielräume. Entsprechend verhält es sich auch bei dem gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandung. Unterstützen Sie beispw. als Arbeitgeber die Entgeltumwandlung durch Arbeitgeberzuschüsse, so müssen die Voraussetzungen zur Förderung den Mitarbeitern schriftlich ausgehändigt werden. Somit erscheint es sinnvoll eine Versorgungsordnung zu formulieren, die unter anderem die Art der Finanzierung, die Voraussetzungen für den Bezug dieser Leistungen und ebenso die Höhe und die Ausgestaltung der späteren Betriebsrente eindeutig regelt.
Durch diese eindeutigen Formulierungen schaffen Sie Klarheit und somit Rechtssicherheit und begrenzen hierdurch ihr Haftungsrisiko. Des Weiteren können Sie durch die Versorgungsordnung eindeutige Abläufe schaffen, die Sie bei der Verwaltung der bAV entlasten.
Die eindeutigen Formulierungen schaffen auch bei den Mitarbeitern Klarheit über das Angebot ihrer betrieblichen Altersversorgung. Durch die Nennung der Voraussetzungen, die Unterstützungen des Arbeitgebers und die späteren Versorgungsleistungen wird Transparenz geschaffen. Hieraus kann sich eine positive Motivation ergeben und, bspw. bei einem Angebot zur Entgeltumwandlung, die Bereitschaft eine eigene Altersversorgung aufzubauen, unterstützt werden.
Benötigten Sie eine Versorgungsordnung?
Es gibt eine Novellierung des Nachweisgesetzes (Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen) , die auf der EU-Richtlinie 2019/1152 beruht.
Diese besagt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter hinsichtlich Gehaltsbestandteilen und Vergütungen umfassend informieren müssen. Somit sind die gesetzlichen Änderungen relevant für die Gestaltung von Arbeitsverträgen und haben deshalb auch Auswirkungen auf Teile der betrieblichen Altersversorgung. Seit dem 01. August 2022 müssen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in Schriftform über bestimmte Arbeitsbedingungen unterrichten. So bspw. über die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts. Bei einem Verstoß sind Bußgelder vorgesehen.
Die Gestaltung einer Versorgungsordnung ist somit gesetzlich nicht zwingend erforderlich, jedoch aus arbeitsrechtlichen Gründen angebracht. Demzufolge schaffen Sie mit einer Versorgungsordnung Transparenz, wofür das Arbeitsentgelt bei der betrieblichen Altersversorgung verwendet wird. Wir empfehlen die Erstellung einer Versorgungsordnung, denn sie regelt die Anrechte auf betriebliche Altersversorgung und schafft für alle Rechtssicherheit. Dieses Regelwerk dokumentiert die beabsichtigte Handhabung und dient somit auch dem Zweck, den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren.
Gliederung
- Präambel – Motivation für die schriftliche Regelung.
- Geltungsbereich – Für wen gilt diese Regelung?
- Rechtsgrundlage und Förderrahmen der Entgeltumwandlung
- Durchführungsweg und Leistungsarten
- Arbeitgeberzuschuss
- Zusagearten
- Vorzeitiges Ausscheiden
- Arbeitgeberwechsel
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung
- Antrag auf Entgeltumwandlung
- Entgeltfreie Beschäftigungszeiten
- Sonstige Bezüge
- Anpassungen von laufenden Leistungen
- Weitere Leistungsvoraussetzungen
- Bestehende Entgeltumwandlungsverträge
- Geltung des Betriebsrentengesetzes
- Versorgungsausgleich
- Vertragspartner und Konditionen
- Datenschutz
- Laufzeit
- Inkrafttreten
Unser Angebot
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