HGB Zinssatz | BilMoG-Rechnungszins

Die Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB) für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen und pensionsähnlichen Verpflichtungen wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz / BilMoG) vom 11.03.2016 neu geregelt. Dieses Gesetz bestimmt, welcher handelsrechtliche Rechnungszinssatz (HGB Zinssatz) oder auch BilMoG-Rechnungszins bei den einzelnen Verpflichtungsarten anzusetzen ist.

Altersversorgungsverpflichtungen

Gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist bei der Ermittlung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ein Rechnungszinssatz anzuwenden, der dem durchschnittlichen, laufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre entspricht.

  • Anwendungsbereich: Darunter fallen Bewertungen für Pensionszusagen sowie andere vergleichbare langfristige Verbindlichkeiten (siehe auch:  Pensionsgutachten | Gutachten für Pensionszusagen).
  • Vereinfachung: Hierbei kann pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt werden.

Die bereits veröffentlichten Rechnungszinssätze finden Sie hier:

Sonstige Rückstellungen (Altersteilzeit, Jubiläen, Deputate, Beihilfen, …)

Für sonstige Rückstellungen weiterhin ein Rechnungszinssatz anzusetzen, der einem durchschnittlichen, laufzeitadäquaten Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre entspricht.

  • Beispiele: Dazu zählen insbesondere Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen, sowie weitere versicherungsmathematisch zu bewertende Verpflichtungsarten (siehe auch: versicherungsmathematische Gutachten).
  • Besonderheit: Bei diesen Verpflichtungen wird die Restlaufzeit des Rechnungszinses oft direkt an den jeweiligen Zeitraum der Verpflichtung angepasst.

Die veröffentlichten Rechnungszinssätze sind hier gelistet:

GBG-Prognose für den handelsrechtlichen Rechnungszins

Die Abzinsungssätze für die handelsrechtliche Bewertung gemäß § 253 HGB werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und monatlich bekannt gegeben. Darüber hinaus bietet die Deutsche Bundesbank keine Hochrechnungen oder Prognosen dieser Abzinsungssätze an.

Deshalb hat die GBG-Consulting für die mittel- und langfristige Aufwandsplanung ein Tool entwickelt, das anhand möglicher Szenarien die zukünftige Entwicklung der HGB-Rechnungszinssätze herleitet.

Übersicht und Entwicklung

Hier finden Sie eine Übersicht der bisher veröffentlichten Rechnungszinssätze (Restlaufzeit von 15 Jahren) zusammen mit der GBG-Prognose für die künftige Zinsentwicklung: HGB Zinssatz | Übersicht.

GBG Planungsrechnungen GBG-Prognose | BilMoG-Prognose

Unser Service

Planungsrechnungen & Liquiditätssicherung

Präzise Planungsrechnungen für die Entwicklung der Rückstellungen mit hochgerechnetem BilMoG-Rechnungszins:

  • Sichere Werte für die Handelsbilanz: Durch die GBG-Rechnungszinsprognose läßt sich die zukünftige Entwicklung der Rückstellungen sicher planen.
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BilMoG Zins
Monat7-jährig10-jährig
veröffentlicht 12.20252,22 %2,06 %
veröffentlicht 03.20262,30 %2,11 %
GBG-Prognose 12.20262,65 %2,31 %

zur BilMoG-Zinsentwicklung

Von der Jahresbilanz zur Planbilanz bei Pensionsrückstellungen