Auswirkungen der Inflation auf den Erfüllungsbetrag.
Der handelsrechtlich zu bildende Erfüllungsbetrag für Pensionszusagen und sonstige Verpflichtungen bspw. für Jubiläen und Altersteilzeit erhöht sich seit Jahren. Grund hierfür ist der stetig fallende Rechnungszinssatz.
Zusätzlich wirkt sich nun die derzeitige Inflation erhöhend auf den Erfüllungsbetrag und die Pensionsrückstellung aus. Ursache der hohen Inflation sind insbesondere die stark gestiegenen Energiepreise. Somit wird diese Phase wohl nicht kurzfristig beendet sein. Die Gewerkschaften kündigen bereits an, dass sie einen Ausgleich bei den kommenden Tarifrunden fordern. Somit ist mit steigenden Löhnen und Gehältern zu rechnen. Dies bedeutet, dass sich die Wertansätze (für Gehälter, Krankheitsbeihilfen, Deputate) bei den sonstigen Verpflichtungen unmittelbar erhöhen werden. Darüber hinaus sind die bisherigen Trendannahmen für die Ermittlung des Erfüllungsbetrages anzupassen.

Die jährliche Preissteigerung betrug seit 2015 zwischen -0,3 % und 2,3 % bevor diese seit Beginn letzten Jahres stetig anstieg auf derzeit 5,3 %.
Auswirkungen der Inflation auf die Höhe der Betriebsrente
Steigende Löhne und Gehälter haben langfristig steigende Renten / Betriebsrenten zur Folge.
Ob eine Leistung der betrieblichen Altersversorgung während der Auszahlung regelmäßig anzupassen ist, ergibt sich aus der vertraglichen Grundlage (Pensionszusage). Außerdem sind jedoch für den Personenkreis, der unter die Regelungen des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) fällt, die gesetzlichen Regelungen des §16 BetrAVG zu beachten. So schreibt der § 16 Abs 1 BetrAVG alle drei Jahre eine Anpassungsprüfung vor, die oft anhand des Anstiegs des Verbraucherpreisindizes für Deutschland (VPI) vorgenommen wird. Der Verbraucherpreisindex hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
Der Preisanstiegt im Drei-Jahres-Schnitt, der für die Anpassung der Betriebsrenten wichtig ist, bewegte sich in diesem Zeitraum zwischen 1,3 % und 5,1 % bevor er im nun auf 6,6 % ansteigt.
Wie wirkt sich die Inflation auf die Pensionsrückstellungen aus?
Viele Betriebsrenten werden entsprechend der Lohn- und Gehaltsentwicklung angepasst. Andere sehen eine konstante von der Inflation unabhängige Anpassung vor. Bei diesen lassen sich die Auswirkungen der Inflation direkt ableiten. Wie sieht es nun bei den Betriebsrenten aus, bei denen entsprechend § 16 Abs. 1 BetrAVG alle drei Jahre eine Anpassungsprüfung erfolgen soll?
Hierfür ist es notwendig den jährlichen Aufwand für die Betriebsrentenanpassung im Drei-Jahres-Schritt zu vergleichen. Allerdings werden durch die nicht jährlich stattfindenden Anpassungen, sondern die Anpassung alle drei Jahre, jeweils unterschiedliche Jahrgänge von der Anpassung begünstigt. Der Aufwand im Vergleich zum Vorjahr zeigt folgende Entwicklung:

Man sieht, dass der Mehraufwand von 76% im April 2019 bis Januar 2021 unter das jeweilige Vorjahresniveau sinkt, auf -40% (November 2019). Seit diesem Zeitpunkt seigt der zusätzliche Aufwand stetig an, auf derzeit 134,3%.
Dies bedeutet nun, dass die derzeitigen Rentenanpassungen mehr als doppelt so hoch (134,3 %) ausfallen werden wie noch vor einem Jahr. Somit steigt der zusätzliche Aufwand bei der Rückstellungsbildung ebenfalls auf mehr als das Doppelte an.
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