Nicht nur vor der Erteilung der Pensionszusage, sondern auch während der Anwartschaftsphase und im Leistungsbezug ergeben sich fortwährend rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen verschiedenster Art.
Aus der Veränderung von rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwachsen oftmals Gestaltungsmöglichkeiten, aber nicht selten auch Anpassungserfordernisse. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der jeweiligen Sachlage in Ihrem Unternehmen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen.
Als Rentenberater – mit Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) – bieten wir eine kompetente und fundierte Rechtsberatung rund um die betriebliche Altersversorgung.
Verschaffen Sie sich gerne einen Überblick über unsere Beratungsangebote zum Betriebsrentenstärkungsgesetz, zum Versorgungsausgleich, zur Überprüfung der Pensionszusage oder zu unserem Service für Unternehmensleiter.